Über uns

Seit mehr als 20 Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema der Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter der  Südtiroler Raiffeisengruppe und deren Familien.

Entstanden am 19. Dezember 1997, ursprünglich um die vertraglichen Verpflichtungen des Kollektivvertrages zu erfüllen, ist der Wechselseitige Krankenbeistand Raiffeisen (WKR) heute eine nicht mehr wegzudenkende Einrichtung. Mehr als 2.400 Mitglieder, ca. 120 zusätzliche steuerlich zu Lasten lebende Partner, und mehr als 2.300 Kinder werden durch das Leistungspaket des WKR bedient. Dazu kommen noch 120 Mitarbeiter im Ruhestand mit knapp 60 Ehe-/Lebenspartnern. Jährlich werden mehr als 3.500 Schadensakten mit ca. 7.320 Einzelfällen behandelt, wobei 1,2 Mio. Euro an Leistungen bezahlt werden.

Der WKR ist eine Gesellschaft zur gegenseitigen Unterstützung (Körperschaft des dritten Sektors - Sozialunternehmen) im Sinne Gesetz Nr. 3818 vom 15.04.1886 und nachfolgender Änderungen. Der WKR  arbeitet ohne jegliche Gewinnabsicht. Als solcher erstattet er nicht nur allen Mitgliedern sowie Leistungsberechtigten deren Ausgaben laut Leistungskatalog zurück, sondern ergänzt auch das seit 2008 in Südtirol eingeführte Pflegegeld und unterhält eine Reihe von Konventionen, die es ermöglichen, ärztliche Leistungen zeitnah sowie zu vergünstigten Bedingungen zu beanspruchen.

Der Verwaltungsrat ist zuständig für:

  • die gesetzes- und satzungskonforme Verwaltung des WKR;
  • die Erstellung des Jahresabschlusses mit entsprechenden Anhängen;
  • die Erstellung des Leistungspaketes und Veranlassung der Auszahlungen von Leistungen;
  • den Abschluss von Konventionen;
  • die Finanzgebarung.

Der Vollzugsausschuss kümmert sich um:

  • die Behandlung von Sonderfällen;
  • die Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen;
  • die Aufgaben, die ihm vom Verwaltungsrat delegiert werden.

NB: Die Mitglieder des Vollzugsausschusses sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Das Kontrollorgan
wacht über die gesetzes- und satzungskonforme Tätigkeit des Verwaltungsrates und darüber, dass die Verwaltung nach gesunden und umsichtigen Kriterien vorgenommen wird. Das Kontrollorgan wurde in Form eines Einzelorganes bestellt.

Kontrollorgan ist Herr Erich Innerbichler.

Das Schiedsgericht
Die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist es, als Schlichtungsinstanz bei möglichen Streitfällen zwischen Mitglied und Verein eine Einigung zu erzielen. Zudem entscheidet das Schiedsgericht über die Rechtmäßigkeit von Ausschlüssen.

Mitglieder des Schiedsgerichts sind Peter Werth, Peter Nagler und Michael Obrist.