Pensionisten

WKR-Mitglieder die unmittelbar nach dem Arbeitsverhältnis in Rente gehen

Der Pensionist und der Ehepartner/Lebenspartner, welche weiterhin leistungsberechtigt bleiben/werden wollen, müssen innerhalb von 60 Tagen ab Rentenantritt die Leistungsberechtigung beantragen. Für den Pensionist und dessen zu Lasten lebenden Ehepartner/Lebenspartner wird in diesem Fall bis zum Ende des laufenden Jahres das Leistungspaket der Mitglieder angewandt.

Ab dem Folgejahr der Pensionierung gilt folgende Regelung:

  1. Zu Lasten lebende Ehepartner/Lebenspartner: die vom WKR vorgesehene Beitragszahlung für Pensionisten ist fristgerecht zu entrichten.
  2. Nicht zu Lasten lebende Ehepartner/Lebenspartner: ab dem Rentenantritt des WKR-Mitgliedes muss innerhalb von 60 Tage der Antrag zur Leistungsberechtigung an den WKR gestellt werden. Dem Antrag muss zusätzlich der Gesundheitsfragebogen (siehe Formulare) beigelegt werden, damit der WKR eine Aufnahme bewerten kann. Der WKR behält sich vor Anträge aufgrund bestehender Gesundheitsrisiken abzulehnen und entsprechende ärztliche Gutachten einzuholen. Ab dem Folgejahr beginnt dann, nach fristgerechter Beitragszahlung, die Leistungsberechtigung für das Leistungspaket der Pensionisten. 
  3. Die Pflegesicherung LTC kann, wenn bereits bestanden, nur in Kombination mit der WKR Krankenabsicherung für Pensionisten weitergeführt werden.

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung (Kontakt).