WKR-Mitglieder die unmittelbar nach dem Arbeitsverhältnis in Rente gehen
Der Pensionist und der Ehepartner/Lebenspartner, welche weiterhin leistungsberechtigt bleiben/werden wollen, müssen innerhalb von 60 Tagen ab Rentenantritt die Leistungsberechtigung beantragen. Für den Pensionist und dessen zu Lasten lebenden Ehepartner/Lebenspartner wird in diesem Fall bis zum Ende des laufenden Jahres das Leistungspaket der Mitglieder angewandt.
Ab dem Folgejahr der Pensionierung gilt folgende Regelung:
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung (Kontakt).