Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf alle Angestellte sowie mittels ausdrücklicher Erklärung auf alle beigetretene Mitarbeiter in Ruhestand*
Der Leistungsschutz erstreckt sich auf alle Angestellten, sofern sie Mitglieder des WKR sind, sowie auf alle als Mitglied beigetretenen Mitarbeiter in Ruhestand1 der Raiffeisenkassen Südtirols, der Raiffeisen Landesbank Südtirol, des Raiffeisenverbandes Südtirol, der AlpenBank, der Konverto, der RIS Kons GmbH, der RK Leasing und des Raiffeisen Versicherungsdienstes sowie auf deren im laufenden Jahr steuerlich zu Lasten lebenden Familienangehörigen einschließlich amtlich registrierten Lebensgefährten (more uxorio).
Für den beigetretenen Mitarbeiter in Ruhestand erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf sich selbst, sowie – falls als Mitglied in den WKR aufgenommen – auf dessen Ehepartner oder amtlich registrierten Lebenspartner (more uxorio).
Mitarbeiter, welche im Laufe des Leistungsjahres angestellt werden, können Leistungen erst beantragen, nachdem sie als Mitglied in den Wechselseitigen Krankenbeistand Raiffeisen aufgenommen wurden. Dazu braucht es einen Mitgliedsantrag und einen Aufnahmebeschluss des Verwaltungsrates. Mitglieder können Leistungen erst nach Beendigung der Probezeit zur Rückvergütung einreichen. Der Leistungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.
Mitarbeiter in unbezahltem Wartestand haben die Möglichkeit der freiwilligen Weiterzahlung. In diesem Falle muss der interessierte Mitarbeiter dem Wechselseitigen Krankenbeistand Raiffeisen eine schriftliche Mitteilung (Pec-Mail oder Einschreibebrief) zukommen lassen. Der Leistungsschutz gilt ab 24.00 Uhr des Absendetages. Die Einzahlung des Beitrages hat der Betreffende an den Arbeitgeber zu richten, der seinerseits vom Wechselseitigen Krankenbeistand Raiffeisen mit dem für sämtliche Mitarbeiter des Betriebes geschuldeten Betrag belastet wird. Sollte ein Mitglied im Laufe des Jahres den unbezahlten Wartestand antreten, bleibt die Leistungsabdeckung bis zum 31.12. dieses Jahres aufrecht. Für dieses Jahr ist kein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.
Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von sechs oder mehreren Monaten können in den WKR aufgenommen werden.
Nicht leistungsberechtigt sind die Saisonangestellten, die Mitarbeiter in Probezeit, das Reinigungspersonal mit weniger als 4 Arbeitsstunden pro Tag, das nicht als Hilfsangestellte laut N.A.K.V. beschäftigt wurde, sowie die Angestellten, welche den Militärdienst ableisten.
Der Leistungsanspruch verfällt unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Austritt oder Pension) oder bei Beendigung der Mitgliedschaft2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden für das Mitglied oder für die auf Leistung Anspruchsberechtigten ausschließlich jene Leistungen dieses Paketes rückvergütet, die vor effektiver Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Beendigung der Mitgliedschaft lt. Art. 5 des Statutes durchgeführt wurden.
1Für Mitarbeiter, welche nach dem 31.12.1997 in Ruhestand getreten sind, sowie Mitarbeiter, welche Unterstützungsmaßnahmen wie jene der Vorpensionierung (prepensionamento) im Sinne des Art. 4 des Gesetzes 92/2012 sowie der vorzeitigen freiwilligen Rente (APE volontaria o aziendale), vorzeitige soziale Rente (APE sociale), vorzeitige Rente laut den Bestimmungen des Einkommenssicherungsfonds (fondo di solidarietà) oder ähnliche Vorpensionierungen in Anspruch nehmen.
2Gilt nur für Mitarbeiter im Ruhestand
Stationäre Leistungen umfassen:
Krankenhausaufenthalt
Der stationäre Aufenthalt ist die Behandlung während des Aufenthaltes mit Übernachtung in einer (öffentlichen oder privaten) Heilanstalt; der stationären Behandlung gleichgehalten wird die stationäre ärztliche oder chirurgische Behandlung ohne Übernachtung („Day Hospital“). Der Leistungsschutz erstreckt sich auf Einlieferung in öffentliche Krankenhäuser und Privatkliniken in Südtirol und Tirol, in Bayern, in Vorarlberg, im Trentino, in Friaul-Julisch Venetien, im Veneto, in der Emilia Romagna und in der Lombardei. Bei Einlieferungen in ein Krankenhaus oder in eine Privatklinik außerhalb der obgenannten Regionen deckt das Leistungspaket die Noteinlieferungen oder die von der Sanitätseinheit genehmigten Einlieferungen, mit Ausnahme der Bestimmungen der EU-Patientenmobilität gemäß EU-Richtlinie 2011/24/EU und folgendem Gesetzesdekret 38/14. Ebenso sind bei Dienst-, Urlaubs- und Studienaufenthalten die Noteinlieferungen weltweit gedeckt.
Physiotherapeutische Behandlungen bei stationären Aufenthalten (die Leistungen müssen von einem ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden):
Falls die Behandlungen in den 90 Tagen nach dem stationären Aufenthalt durchgeführt werden und die Rechnung bis 120 Tage nach dem stationären Aufenthalt datiert ist, werden diese Kosten über den stationären Teil verrechnet.
Vergütungslimits - Selbstbeteiligungen
Der WKR ersetzt die Kosten, welche von der Pflichtversicherung nicht gezahlt werden, wobei
Ersatz Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen
Ersatz der Kosten von diagnostischen Voruntersuchungen, Nachuntersuchungen bei Krankenhausaufenthalten (mit Ausnahmen von Geburt) und die im Entlassungsschreiben vom Facharzt verschriebene Medikamente. Falls die Kosten für diese Untersuchungen/Medikamente in den 90 Tagen vor bzw. in den 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt bestritten werden, werden sie über den stationären Tarif verrechnet. Als Bezugspunkt wird das Ausstellungsdatum der Arztrechnungen herangezogen. Handelt es sich um einen ambulant durchgeführten chirurgischen Eingriff (ohne stationären Aufenthalt), entfällt die Rückvergütung der Kosten von diagnostischen Vor- bzw. Nachuntersuchungen in den 90 Tagen vor bzw. in den 90 Tagen nach dem Eingriff.
Weitere stationäre Leistungen und medizinische Behandlungen (mit und ohne Krankenhausaufenthalt) – Hausgeburten
Für die nachstehenden medizinischen Behandlungen und Eingriffe besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 1.550,00.- pro Leistungsberechtigten und pro Leistungszeitraum (Einschränkungen siehe eigenen Punkt)
Kieferoperationen - festsitzende bzw. abnehmbare Regulierungsapparate (Zahnspangen)
Für die nachfolgenden medizinischen Behandlungen und chirurgische Eingriffe besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 520,00 pro Familie und pro Leistungszeitraum:
Fachärztliche Leistungen ohne Krankenhausaufenthalt
Für die nachfolgenden fachärztlichen Dienstleistungen besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 6.200,00.- (pro Familie und Leistungszeitraum mit einem Selbstbehalt von 20% und einem Minimum von Euro 15,00.- pro Rechnung)
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die nachfolgend angeführten Leistungen nur dann ersatzpflichtig sind, wenn sie ärztlich verordnet sind:
Sonographie/Echographie/Ultraschall | Ecografia |
Computer-Tomographie (CT) | Tac |
Elektrokardiographie | Elettrocardiografia |
Doppler | Doppler |
Radiologische Untersuchungen | Diagnostica Radiologica |
Elektroenzephalographie | Elettroencefalografia |
Magnetresonanz (MR) | Risonanza Magnetica Nucleare |
Szintigraphie | Scintigrafia |
Kobaltbehandlung | Cobaltoterapia |
Chemotherapie | Chemioterapia |
Herzfernaufnahme | Telecuore |
Dialyse | Dialisi |
Biopsie | Biopsia |
Gastroskopie | Gastroskopia |
Koloskopie | Colonscopia |
Mammographie | Mammografia |
Densitometrie | Densitometria |
Lungenfunktionstests | Test di funzionalità respiratoria |
Ergometertest | Test ergometrico |
Langzeit EKG - Holter | Holter cardiaco |
Blutdruckanalyse | Analisi della pressione arteriosa |
Harmony Test *) | Harmony-test *) |
Elektromyografie EMG | Elettromiografia EMG |
*) ab dem 40. Lebensjahr/a partire dai 40 anni
Bei Sonographie/Echographie/Ultraschall ist keine ärztliche Verschreibung notwendig.
Weitere ambulante Leitungen – Arztvisiten, Hörgeräte
Unter Beachtung der angeführten Einschränkungen (Eigener Punkt) deckt das Leistungspaket die Kosten bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von Euro 570,00.- für:
Zusätzlich werden folgende Leistungen rückvergütet:
Kieferoperationen - festsitzende bzw. abnehmbare Regulierungsapparate (Zahnspangen)
Für die nachfolgenden medizinischen Behandlungen und chirurgische Eingriffe besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 520,00.- pro Familie und pro Leistungszeitraum:
Als wichtigste Zusatzleistungen führen wir auszugsweise folgende an:
Anspruch auf die Leistungen bei Verletzungen infolge von sportlicher Betätigungen inklusive bei Wettkämpfen und des dazugehörigen Trainings mit jedoch folgenden Ausnahmen: Motorrad-, Auto- und Motorbootrennen, Wettkämpfe bei Flugsportarten wie Motor-, Segel- und Drachenfliegen sowie Fallschirmgleiten;
Kein Leistungsanspruch besteht bei:
Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf alle Angestellte sowie mittels ausdrücklicher Erklärung auf alle beigetretene Mitarbeiter in Ruhestand* der Raiffeisenkassen Südtirols, der Raiffeisen Landesbank, des Raiffeisenverbandes, der KONVERTO, der Alpen-Bank, der RK Leasing und des Raiffeisen Versicherungsdienstes sowie auf deren im laufenden Jahr steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige einschließlich amtlich registrierten Lebensgefährten (more uxorio). Für den beigetretenen Mitarbeiter in Ruhestand erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf sich selbst, sowie - falls ausdrücklich eingeschlossen - auf dessen Ehepartner oder amtlich registrierten Lebensgefährten (more uxorio). Für Mitarbeiter, welche im Laufe des Leistungsjahres angestellt werden, tritt der Leistungsschutz mit der Beitrittserklärung zum Wechselseitigen Krankenbeistand Raiffeisen in Kraft. Des Weiteren verfällt der Leistungsschutz unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Austritt oder Pension). Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden für das Mitglied oder für die auf Leistung Anspruchsberechtigten ausschließlich jene Leistungen dieses Paketes rückvergütet, die vor effektiver Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Beendigung der Mitgliedschaft lt. Art. 5 des Statutes durchgeführt wurden.
* Für Mitarbeiter der RGO, welche nach dem 31.12.1997 in Ruhestand getreten sind, sowie Mitarbeiter, welche Unterstützungsmaßnahmen wie jene der Vorpensionierung (prepensionamento) im Sinne des Art. 4 des Gesetzes 92/2012 sowie der vorzeitigen freiwilligen Rente (APE volontaria o aziendale), vorzeitige soziale Rente (APE sociale), vorzeitige Rente laut den Bestimmungen des Einkommenssicherungsfonds (fondo di solidarietà) oder ähnliche Vorpensionierungen in Anspruch nehmen.
Stationäre Leistungen umfassen:
Krankenhausaufenthalt
Der stationäre Aufenthalt ist die Behandlung während des Aufenthaltes mit Übernachtung in einer (öffentlichen oder privaten) Heilanstalt; der stationären Behandlung gleichgehalten wird die stationäre ärztliche oder chirurgische Behandlung ohne Übernachtung („Day Hospital“). Der Leistungsschutz erstreckt sich auf Einlieferung in öffentliche Krankenhäuser und Privatkliniken in Süd- und Nordtirol, in Bayern, in Vorarlberg, im Trentino, in Friaul-Julisch Venetien, im Veneto, in der Emilia Romagna und in der Lombardei. Bei Einlieferungen in ein Krankenhaus oder in eine Privatklinik außerhalb der obgenannten Regionen deckt das Leistungspaket die Noteinlieferungen oder die von der Sanitätseinheit genehmigten Einlieferungen, mit Ausnahme der Bestimmungen der EU-Patientenmobilität gemäß EU-Richtlinie 2011/24/EU und folgendem Gesetzesdekret 38/14. Ebenso sind bei Dienst-, Urlaubs- und Studienaufenthalten die Noteinlieferungen weltweit gedeckt.
Physiotherapeutische Behandlungen und Massagen bei stationären Aufenthalten (die Leistungen müssen von einem ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden):
Falls die Behandlungen in den 90 Tagen nach dem stationären Aufenthalt durchgeführt werden und die Rechnung bis 120 Tage nach dem stationären Aufenthalt datiert ist, werden diese Kosten über den stationären Teil verrechnet.
Vergütungslimits - Selbstbeteiligungen
Der WKV ersetzt die Kosten, welche von der Pflichtversicherung nicht gezahlt werden, wobei
Ersatz Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen
Ersatz der Kosten von diagnostischen Voruntersuchungen, Nachuntersuchungen bei Krankenhausaufenthalten (mit Ausnahmen von Geburt) und die im Entlassungsschreiben vom Facharzt verschriebene Medikamente. Falls die Kosten für diese Untersuchungen/Medikamente in den 90 Tagen vor bzw. in den 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt bestritten werden, werden sie über den stationären Tarif verrechnet. Als Bezugspunkt wird das Ausstellungsdatum der Arztrechnungen herangezogen. Handelt es sich um einen ambulant durchgeführten chirurgischen Eingriff (ohne stationären Aufenthalt), entfällt die Rückvergütung der Kosten von diagnostischen Vor- bzw. Nachuntersuchungen in den 90 Tagen vor bzw. in den 90 Tagen nach dem Eingriff.
Weitere stationäre Leistungen und medizinische Behandlungen (mit und ohne Krankenhausaufenthalt) – Hausgeburten
Für die nachstehenden medizinischen Behandlungen und Eingriffe besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 1.550,00.- pro Leistungsberechtigten und pro Leistungszeitraum (Einschränkungen siehe eigenen Punkt)
Kieferoperationen - festsitzende bzw. abnehmbare Regulierungsapparate (Zahnspangen)
Für die nachfolgenden medizinischen Behandlungen und chirurgische Eingriffe besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 520,00 pro Leistungsberechtigten und pro Leistungszeitraum:
Fachärztliche Untersuchungen ohne Krankenhausaufenthalt
Für die nachfolgenden fachärztlichen Dienstleistungen besteht eine Höchstentschädigungsgrenze von Euro 6.200,00.- (pro Familie und Leistungszeitraum mit einem Selbstbehalt von 20% und einem Minimum von Euro 15,00.- pro Rechnung)
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die nachfolgend angeführten Leistungen nur dann ersatzpflichtig sind, wenn sie ärztlich verordnet sind:
Sonographie/Echographie/Ultraschall | Ecografia |
Computer-Tomographie (CT) | Tac |
Elektrokardiographie | Elettrocardiografia |
Doppler | Doppler |
Radiologische Untersuchungen | Diagnostica Radiologica |
Elektroenzephalographie | Elettroencefalografia |
Magnetresonanz (MR) | Risonanza Magnetica Nucleare |
Szintigraphie | Scintigrafia |
Kobaltbehandlung | Cobaltoterapia |
Chemotherapie | Chemioterapia |
Herzfernaufnahme | Telecuore |
Dialyse | Dialisi |
Biopsie | Biopsia |
Gastroskopie | Gastroskopia |
Koloskopie | Colonscopia |
Mammographie | Mammografia |
Densitometrie | Densitometria |
Lungenfunktionstests | Test di funzionalità respiratoria |
Ergometertest | Test ergometrico |
Langzeit EKG - Holter | Holter cardiaco |
Blutdruckanalyse | Analisi della pressione arteriosa |
Harmony Test *) | Harmony-test *) |
*) ab dem 40. Lebensjahr/a partire dai 40 anni
Bei Sonographie/Echographie/Ultraschall ist keine ärztliche Verschreibung notwendig.
Zusatzleistungen:
Anspruch auf die Leistungen bei Verletzungen infolge von sportlicher Betätigungen inklusive bei Wettkämpfen und des dazugehörigen Trainings mit jedoch folgenden Ausnahmen: Motorrad-, Auto- und Motorbootrennen, Wettkämpfe bei Flugsportarten wie Motor-, Segel- und Drachenfliegen sowie Fallschirmgleiten;
Kein Leistungsschutz besteht bei:
Es gelten keine Karenzzeiten. Die Deckung beginnt mit 00.00 Uhr des 01.01. des jeweiligen Jahres. Bei stationären Leistungen gilt die Leistung für jene Krankenhausaufenthalte, bei welchen der Leistungsnehmer nach obigem Datum aufgenommen wurde. Ambulante Arztrechnungen werden vergütet, wenn deren Ausstellungsdatum in den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres fällt. Es werden auch Ratenzahlungen berücksichtigt, die sich auf oben genannte Arztrechnungen beziehen, aber zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden.
Der Anspruch auf Schadensersatz besteht innerhalb 31. Januar des Folgejahres.
Die Unterlagen werden ausschließlich mittels Leistungsansuchen auf der Homepage eingereicht.
Die Laufzeit des Leistungspakets beginnt mit 00.00 Uhr zum 01.01. bis zum 31.12 des laufenden Jahres