Pflegesicherung (Long Term Care - LTC)

Mit gewerkschaftlichen Abkommen vom 24. August 2015 und 16. September 2015 haben die Sozialpartner die Umsetzung der Regelung der Pflegesicherung laut den kollektivvertraglichen Bestimmungen beschlossen. Die Trägerschaft und Verwaltung der Beiträge sowie die Organisation der Schadenabwicklung wurden dem Wechselseitigen Krankenbeistand Raiffeisen übertragen.