Der WKR hat beschlossen, dass für Tickets der Sanitätseinheit, die ab Oktober 2024 bezahlt und beim WKR für die Leistungserbringung eingereicht werden, eine Ausnahme zur allgemeinen Regelung der Nachverfolgbarkeit des Zahlungsnachweises (Bancomat/Überweisung) gilt. Es genügt der Vermerk der erfolgten Zahlung auf dem Ticket.